Handy im Linienbus: Was § 23 StVO erlaubt und was nicht
Darf ich als Busfahrer das Smartphone als Navi nutzen? Was § 23 Abs. 1a StVO erlaubt, welche Strafen drohen und warum Sprachansagen die sichere Lösung sind.
Das Smartphone ist für viele Busfahrerinnen und Busfahrer ein wichtiges Werkzeug, zum Beispiel als Navigation auf einer fremden Linie. Gleichzeitig gilt am Steuer eine klare Regel: § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser Artikel erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung.
Was steht in § 23 Abs. 1a StVO?
Die Vorschrift regelt elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, also auch Smartphones und Navis. Wer ein Fahrzeug führt, darf ein solches Gerät nur benutzen, wenn
- das Gerät dafür weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder nur die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird
- oder nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät nötig ist, die den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst ist.
Kurz gesagt: Halterung ja, Hand nein, und so wenig Blick aufs Display wie möglich.
Was bedeutet das für Navis im Linienbus?
Ein Smartphone als Navi ist erlaubt, wenn es fest in einer Halterung sitzt. Eingaben wie das Wählen einer Linie oder einer Adresse sollten nur im Stand erfolgen. Während der Fahrt ist eine Navigation am sichersten, die alle Hinweise per Sprache gibt.
Bus Linie Navi ist genau dafür gebaut: Die App sagt jede Abbiegung an und wiederholt den Hinweis nach der Haltestelle. Der Bildschirm kann während der Fahrt schwarz bleiben, damit gar nicht erst der Reiz entsteht, auf das Display zu schauen.
Welche Strafen drohen?
Wer ein Mobiltelefon verbotswidrig nutzt, muss nach dem Bußgeldkatalog in der Regel mit mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, steigen Bußgeld und Punkte, zusätzlich droht ein Fahrverbot. Für Berufskraftfahrer kann schon ein Fahrverbot den Job gefährden.
Dienstanweisungen im Betrieb
Viele Verkehrsbetriebe regeln die Nutzung privater Geräte im Dienst zusätzlich, etwa in einer Dienstanweisung. Diese Regeln können strenger sein als die StVO und gelten im Betrieb vorrangig. Frag im Zweifel bei deiner Fahrdienstleitung nach, ob und wie ein Navi auf dem Smartphone erlaubt ist. Oft hilft es, auf die reine Sprachführung und die feste Halterung hinzuweisen.
Checkliste: Smartphone als Navi im Bus
- Feste Halterung, die die Sicht nicht behindert
- Linie und Richtung im Stand auswählen
- Ton an, Lautstärke so, dass du Ansagen sicher hörst
- Benachrichtigungen während der Fahrt stumm schalten
- Während der Fahrt nichts eingeben
Fazit
§ 23 StVO verbietet das Smartphone am Steuer nicht grundsätzlich, aber es darf nicht in die Hand genommen werden und darf nicht vom Verkehr ablenken. Eine Navigation mit Sprachansagen in fester Halterung erfüllt diese Anforderungen am besten.
Häufige Fragen
Darf ein Busfahrer das Handy als Navi benutzen?
Ja, wenn das Smartphone fest in einer Halterung sitzt und während der Fahrt nicht in die Hand genommen wird. Erlaubt sind Sprachansagen und kurze Blicke auf das Display, die der Verkehrslage angepasst sind. Dienstanweisungen des Arbeitgebers können strenger sein.
Was kostet Handy am Steuer?
Wer ein Mobiltelefon verbotswidrig benutzt, muss nach dem Bußgeldkatalog in der Regel mit mindestens 100 Euro und einem Punkt rechnen. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es teurer, dazu kann ein Fahrverbot kommen.
Warum sind Sprachansagen besser als ein Display?
Bei Sprachansagen bleibt der Blick auf der Straße. Die Information kommt über das Ohr, ohne Blickabwendung vom Verkehr. Genau das verlangt § 23 Abs. 1a StVO.
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